Kulturnetzwerk der Samtgemeinde Land Hadeln

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Sonderfonds für Kulturschaffende

27. 04. 2020

Veranstaltungen sind bis zum 6. Mai nicht möglich

Die niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020 besagt, dass öffentliche Veranstaltungen bis zum 6. Mai nicht gestattet werden. Außerdem sind bis zum 6. Mai u.a. Museen und Ausstellungen geschlossen zu halten. Es gilt darüber hinaus das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern zwischen Einzelpersonen einzuhalten.

Großveranstaltungen, ab 1.000 Personen, werden bis zum 31. August 2020 nicht gestattet.

 

Sonderfonds für Kulturschaffende

Die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die VGH-Stiftung haben einen Sonderfonds aufgelegt, der selbstständig tätigen Kulturschaffenden zugutekommen soll, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in finanzielle Notlage geraten sind.

Bis zum 30. Juni 2020 können freiberuflich bzw. selbstständig tätige Kulturschaffende, deren Arbeit inhaltlich einem der in den Förderkonzeptionen der Stiftungen definierten Förderbereiche zuzuordnen ist, eine Soforthilfe von einmalig 2.000 Euro beantragen. Die entsprechenden Anträge können ausschließlich online gestellt werden unter www.vgh-stiftung.de oder www.nsks.de.